AGB der Firma RECARS-TUNING
Dominik Rebmann, 66386 St. Ingbert

Geltung
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Spätestens mit der Entgegennahme der von uns gelieferten Waren gelten diese Bestimmungen als angenommen. Alle Nebenabreden unseres Vertragspartners bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.

Angebot
1.) Unsere Angebote sind freibleibend, Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung bindend.

2.) Die in Prospekten, Katalogen und Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und technische Daten sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als bindend bezeichnet werden. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass alle von uns zum Kauf angebotenen Waren auch zu den vorgesehenen Preisen lieferbar sind.

3.) Zusagen und Nebenabreden mit unserem Verkaufspersonal haben Gültigkeit wenn sie vom der Geschäftsleitung schriftlich bestätigt werden.

Preis und Zahlung
1.) Falls nichts anderes vereinbart ist, müssen Zahlungen unverzüglich nach Lieferung ohne jeden Abzug bar geleistet werden.

2.) Bei Sonderbestellungen sind wir berechtigt einen Teil des Materialwertes über Vorkasse zu erheben. Bei Sonderfertigung des bestellten Artikels wird der Materialwert komplett als Vorkasse erhoben. Für die geleisteten Zahlungen wird Ihnen eine Auftragsbestätigung und Quittung ausgehändigt.

3.) Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keinen weiteren Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.

4.) Bei Zahlungsverzug werden vorbehaltlich der Geltendmachung Verzugszinsen und Mahngebühren fällig.

Lieferung
1.) Lieferzeiten werden vor Erteilen des Auftrags vereinbart; sind aber unverbindlich.

2.) Bei Rückstandsanzeigen des Lieferanten für von uns bestellte Ware wird mit dem Käufer vereinbart, ob das rückständige Teil noch angenommen wird oder der Rückstand beim Lieferanten storniert werden soll. Die Überschreitung der Lieferfrist muss mindestens 2 Monate betragen. Der Käufer muss dies bei uns schriftlich bestätigen.

3.) Nur schriftliche von uns bestätigte Lieferzeiten sind bindend.

4.) Der Käufer hat nach Auftragserteilung ein begründetes Rückgabe- und Widerrufsrecht nach §312d, 355 DGB von 14 Tagen nach Auftragseingang. Bei extra für den Kunden bestellten Waren, werden nach Widerruf evtl. anfallende Kosten wie Versandkosten oder Einlagerungsgebühren der Lieferanten dem Kunden in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden mit dem Kunden vor Auftragsannahme abgestimmt.

5.) Das Widerrufsrecht gilt nicht bei Warenbestellungen, die speziell für den Kunden angefertigt werden.

Versand, Gefahrenübergang , Teillieferung
1.) Die Versandart wird mit dem Vertragspartner besprochen. Die Lieferung ist, wenn nicht anders vereinbart immer unfrei.

2.) Die Gefahr geht auf den Besteller bzw. Käufer über, wenn die Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

3.) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

Eigentumsvorbehalt
1.) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus den Geschäften vor. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Infolgedessen ist zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Besteller zustehenden Ansprüche, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von uns gelieferten Ware unzulässig. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung gegen den Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich unter Vorlage eines Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes mit der gelieferten Ware anzuzeigen.

Mängel und Gewährleistung
1.) Wir übernehmen die Gewährleistung für Mängel nur insoweit und in dem Umfang, wie wir Gewährleistungsansprüche gegen unsere jeweiligen Lieferanten haben.

2.) Mängel – auch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften – sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind 2 Tage nach Erhalt der Ware ausgeschlossen.

3.) Bei berechtigten Mängeln haben wir nach unserer Wahl das Recht, entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten.

4.) Wir können die Beseitigung der Mängel verweigern, solange der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber in gesetzlichem Umfange nicht erfüllt.

5.) Bei Bezug von Markenerzeugnissen gelten außer diesen allgemeinen Lieferbedingungen zusätzliche Bedingungen für den Verkauf von Markenerzeugnissen der betreffenden Hersteller. Diese zusätzlichen Bedingungen für den Verkauf von Markenerzeugnissen sind Bestandteil dieser allgemeinen Lieferbedingung.

Allgemeine Haftungsbegrenzungen
1.) Nicht ausdrückliche in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von gesetzlichen Nebenpflichten, Verschulden beim Vertragsabschluß, unerlaubte Handlung – auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten der Käufers stehen – werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder unsere Erfüllungshilfen.

2.) Alle von uns gelieferten Waren sind nur für den vom Hersteller vorgesehenen Zweck zu verwenden. Bei Einbau in ein für diese Ware nicht vorgesehenes Fahrzeug oder vorgesehenen Verwendungszweck erlischt jeder Anspruch auf Haftung und Gewährleistung unsererseits oder von Seiten des jeweiligen Vorlieferanten.

3.) Sämtliche Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren spätestens ein halbes Jahr nach Gefahrenübergang auf den Käufer.

Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle zwischen uns und unseren Vertragspartnern bestehenden Ansprüche St. Ingbert.
Ist unser Vertragspartner Nichtkaufmann im Sinne von §1 HGB, so wird St. Ingbert als Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren gemäß §§688 ff ZPO vereinbart.

Schlußbestimmung
Sollten einzelne vorstehende Bedingungen unwirksam sein oder werden, so sollen anstelle dieser unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die den wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

RECARS TUNING
Obere Kaiserstr. 24
66386 St. Ingbert
Tel. 06894/9906870
Mobil 0171/5362645
UST-ID: 229696871
Steuernummer: 08526103018

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